Brutto-Netto Rechner 2025

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt 2025 kostenlos. Mit allen Abzügen: Steuern, Sozialversicherung, Kirchensteuer.

Gehaltsangaben

Ihr monatliches Bruttogehalt vor allen Abzügen
Zeitraum für die Gehaltsberechnung
Ihre Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der Abzüge

Persönliche Angaben

Für altersabhängige Beitragssätze (Pflegeversicherung)
Ihr Arbeitsort-Bundesland für regionale Beitragssätze
Kirchensteuersatz je nach Bundesland und Konfession
Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder (für Pflegeversicherung)

Versicherungsangaben

Art Ihrer Krankenversicherung
Zusatzbeitragssatz Ihrer Krankenkasse (Durchschnitt: 1,7%)

So funktioniert die Gehaltsabrechnung

1

Bruttogehalt eingeben

Geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt sowie Ihre Steuerklasse ein.

2

Steuern berechnen

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer werden nach aktuellen Sätzen berechnet.

3

Sozialversicherung abziehen

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden entsprechend abgezogen.

4

Nettogehalt erhalten

Das verbleibende Nettogehalt ist Ihr tatsächlicher Auszahlungsbetrag.

Abzüge vom Bruttogehalt im Detail

Steuern

Lohnsteuer: Progressive Besteuerung je nach Einkommen und Steuerklasse

Solidaritätszuschlag: 5,5% der Lohnsteuer (ab bestimmten Grenzen)

Kirchensteuer: 8% oder 9% der Lohnsteuer (je nach Bundesland)

  • Steuerklasse bestimmt Höhe der Abzüge
  • Freibeträge reduzieren Steuerlast
  • Jahresausgleich über Steuererklärung
  • Solidaritätszuschlag nur bei höheren Einkommen

Krankenversicherung

Beitragssatz: 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 1,7%)

Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beitragsbemessungsgrenze: 5.175€ monatlich (2025)

  • Gesetzlich: 14,6% + kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • Privat: Individueller Beitrag je nach Tarif
  • Zusatzbeitrag trägt allein der Arbeitnehmer
  • Familienversicherung möglich

Pflegeversicherung

Beitragssatz: 3,4% (+ 0,6% für Kinderlose ab 23)

Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Besonderheit: Zuschlag für Kinderlose

  • Grundbeitrag: 3,4% für alle Versicherten
  • Kinderlosenzuschlag: +0,6% ab 23 Jahren
  • Ausnahme: Vor 1940 Geborene zahlen keinen Zuschlag
  • Beitragsbemessungsgrenze wie Krankenversicherung

Rentenversicherung

Beitragssatz: 18,6% (2025)

Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beitragsbemessungsgrenze: 7.550€ monatlich (West), 7.450€ (Ost)

  • Finanziert gesetzliche Rente
  • Erwirbt Rentenansprüche
  • Unterschiedliche Grenzen Ost/West
  • Pflichtversicherung für Arbeitnehmer

Arbeitslosenversicherung

Beitragssatz: 2,6% (2025)

Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beitragsbemessungsgrenze: 7.550€ monatlich (West), 7.450€ (Ost)

  • Finanziert Arbeitslosengeld I
  • Arbeitsförderungsmaßnahmen
  • Kurzarbeitergeld
  • Insolvenzgeld

Steuerklassen im Überblick

Steuerklasse I

Für: Ledige, Geschiedene, Verwitwete

Freibetrag: 11.784€ (2025)

Besonderheiten: Standard-Steuerklasse

Automatische Zuordnung für unverheiratete Personen ohne Kinder.

Steuerklasse II

Für: Alleinerziehende

Freibetrag: 11.784€ + 4.260€ Entlastung

Besonderheiten: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Zusätzlich 240€ für jedes weitere Kind. Voraussetzung: Kind lebt im Haushalt.

Steuerklasse III

Für: Verheiratete (höheres Einkommen)

Freibetrag: 23.568€ (doppelt)

Besonderheiten: Günstigste Steuerklasse

Partner muss Klasse V wählen. Optimal bei großem Einkommensunterschied.

Steuerklasse IV

Für: Verheiratete (ähnliches Einkommen)

Freibetrag: 11.784€

Besonderheiten: Beide Partner Klasse IV

Faktor-Verfahren möglich. Automatische Zuordnung bei Heirat.

Steuerklasse V

Für: Verheiratete (niedrigeres Einkommen)

Freibetrag: 0€

Besonderheiten: Hohe Steuerbelastung

Partner muss Klasse III wählen. Ausgleich über Steuererklärung.

Steuerklasse VI

Für: Zweitjob, Nebentätigkeit

Freibetrag: 0€

Besonderheiten: Höchste Steuerbelastung

Für alle weiteren Arbeitsverhältnisse. Keine Freibeträge.

Häufig gestellte Fragen

Das Nettogehalt wird berechnet, indem vom Bruttogehalt alle Abzüge subtrahiert werden: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, dem Bundesland und persönlichen Faktoren ab.

Die Sozialversicherungsbeiträge 2025 betragen: Krankenversicherung 14,6% (+ Zusatzbeitrag Ø 1,7%), Pflegeversicherung 3,4% (+ 0,6% für Kinderlose), Rentenversicherung 18,6% und Arbeitslosenversicherung 2,6%. Diese werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, außer dem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.

Die Steuerklassen bestimmen die Höhe der Lohnsteuerabzüge. Klasse I für Ledige, Klasse II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag, Klassen III-V für Verheiratete je nach Einkommensverhältnis, und Klasse VI für Zweitjobs. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge, nicht die Jahressteuerschuld.

Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen berechnet. 2025 betragen diese: Kranken-/Pflegeversicherung 5.175€ monatlich, Renten-/Arbeitslosenversicherung 7.550€ (West) bzw. 7.450€ (Ost) monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei.

Der Solidaritätszuschlag von 5,5% wird nur noch von Spitzenverdienern gezahlt. Es gibt eine Freigrenze bei 16.956€ Lohnsteuer jährlich (Ledige) und eine Gleitzone bis 31.527€. Erst darüber wird der volle Soli fällig. Die meisten Arbeitnehmer zahlen seit 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Verheiratete können einmal jährlich bis zum 30. November ihre Steuerklassenkombination wechseln. Ein Wechsel ist auch bei Änderung der Lebensverhältnisse möglich (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes). Ledige und Alleinerziehende haben keine Wahlmöglichkeit.

Tipps zur Gehaltsoptimierung

Steuerklasse optimieren

Verheiratete sollten ihre Steuerklassenkombination prüfen. Bei unterschiedlichen Einkommen kann III/V günstiger sein als IV/IV.

Freibeträge nutzen

Lassen Sie Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eintragen, um monatlich mehr Netto zu haben.

Sachbezüge nutzen

Steuerfreie Sachbezüge wie Jobticket, Firmenwagen oder Essenszuschüsse erhöhen das Netto ohne Mehrkosten für den Arbeitgeber.

Altersvorsorge fördern

Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente reduzieren die Steuerlast und erhöhen indirekt das verfügbare Einkommen.