Brutto-Netto Rechner 2025
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt 2025 kostenlos. Mit allen Abzügen: Steuern, Sozialversicherung, Kirchensteuer.
So funktioniert die Gehaltsabrechnung
Bruttogehalt eingeben
Geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt sowie Ihre Steuerklasse ein.
Steuern berechnen
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer werden nach aktuellen Sätzen berechnet.
Sozialversicherung abziehen
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden entsprechend abgezogen.
Nettogehalt erhalten
Das verbleibende Nettogehalt ist Ihr tatsächlicher Auszahlungsbetrag.
Abzüge vom Bruttogehalt im Detail
Steuern
Lohnsteuer: Progressive Besteuerung je nach Einkommen und Steuerklasse
Solidaritätszuschlag: 5,5% der Lohnsteuer (ab bestimmten Grenzen)
Kirchensteuer: 8% oder 9% der Lohnsteuer (je nach Bundesland)
- Steuerklasse bestimmt Höhe der Abzüge
- Freibeträge reduzieren Steuerlast
- Jahresausgleich über Steuererklärung
- Solidaritätszuschlag nur bei höheren Einkommen
Krankenversicherung
Beitragssatz: 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 1,7%)
Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beitragsbemessungsgrenze: 5.175€ monatlich (2025)
- Gesetzlich: 14,6% + kassenindividueller Zusatzbeitrag
- Privat: Individueller Beitrag je nach Tarif
- Zusatzbeitrag trägt allein der Arbeitnehmer
- Familienversicherung möglich
Pflegeversicherung
Beitragssatz: 3,4% (+ 0,6% für Kinderlose ab 23)
Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Besonderheit: Zuschlag für Kinderlose
- Grundbeitrag: 3,4% für alle Versicherten
- Kinderlosenzuschlag: +0,6% ab 23 Jahren
- Ausnahme: Vor 1940 Geborene zahlen keinen Zuschlag
- Beitragsbemessungsgrenze wie Krankenversicherung
Rentenversicherung
Beitragssatz: 18,6% (2025)
Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beitragsbemessungsgrenze: 7.550€ monatlich (West), 7.450€ (Ost)
- Finanziert gesetzliche Rente
- Erwirbt Rentenansprüche
- Unterschiedliche Grenzen Ost/West
- Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz: 2,6% (2025)
Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beitragsbemessungsgrenze: 7.550€ monatlich (West), 7.450€ (Ost)
- Finanziert Arbeitslosengeld I
- Arbeitsförderungsmaßnahmen
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse I
Für: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
Freibetrag: 11.784€ (2025)
Besonderheiten: Standard-Steuerklasse
Automatische Zuordnung für unverheiratete Personen ohne Kinder.
Steuerklasse II
Für: Alleinerziehende
Freibetrag: 11.784€ + 4.260€ Entlastung
Besonderheiten: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Zusätzlich 240€ für jedes weitere Kind. Voraussetzung: Kind lebt im Haushalt.
Steuerklasse III
Für: Verheiratete (höheres Einkommen)
Freibetrag: 23.568€ (doppelt)
Besonderheiten: Günstigste Steuerklasse
Partner muss Klasse V wählen. Optimal bei großem Einkommensunterschied.
Steuerklasse IV
Für: Verheiratete (ähnliches Einkommen)
Freibetrag: 11.784€
Besonderheiten: Beide Partner Klasse IV
Faktor-Verfahren möglich. Automatische Zuordnung bei Heirat.
Steuerklasse V
Für: Verheiratete (niedrigeres Einkommen)
Freibetrag: 0€
Besonderheiten: Hohe Steuerbelastung
Partner muss Klasse III wählen. Ausgleich über Steuererklärung.
Steuerklasse VI
Für: Zweitjob, Nebentätigkeit
Freibetrag: 0€
Besonderheiten: Höchste Steuerbelastung
Für alle weiteren Arbeitsverhältnisse. Keine Freibeträge.
Häufig gestellte Fragen
Das Nettogehalt wird berechnet, indem vom Bruttogehalt alle Abzüge subtrahiert werden: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, dem Bundesland und persönlichen Faktoren ab.
Die Sozialversicherungsbeiträge 2025 betragen: Krankenversicherung 14,6% (+ Zusatzbeitrag Ø 1,7%), Pflegeversicherung 3,4% (+ 0,6% für Kinderlose), Rentenversicherung 18,6% und Arbeitslosenversicherung 2,6%. Diese werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, außer dem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
Die Steuerklassen bestimmen die Höhe der Lohnsteuerabzüge. Klasse I für Ledige, Klasse II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag, Klassen III-V für Verheiratete je nach Einkommensverhältnis, und Klasse VI für Zweitjobs. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge, nicht die Jahressteuerschuld.
Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen berechnet. 2025 betragen diese: Kranken-/Pflegeversicherung 5.175€ monatlich, Renten-/Arbeitslosenversicherung 7.550€ (West) bzw. 7.450€ (Ost) monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei.
Der Solidaritätszuschlag von 5,5% wird nur noch von Spitzenverdienern gezahlt. Es gibt eine Freigrenze bei 16.956€ Lohnsteuer jährlich (Ledige) und eine Gleitzone bis 31.527€. Erst darüber wird der volle Soli fällig. Die meisten Arbeitnehmer zahlen seit 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr.
Verheiratete können einmal jährlich bis zum 30. November ihre Steuerklassenkombination wechseln. Ein Wechsel ist auch bei Änderung der Lebensverhältnisse möglich (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes). Ledige und Alleinerziehende haben keine Wahlmöglichkeit.
Tipps zur Gehaltsoptimierung
Steuerklasse optimieren
Verheiratete sollten ihre Steuerklassenkombination prüfen. Bei unterschiedlichen Einkommen kann III/V günstiger sein als IV/IV.
Freibeträge nutzen
Lassen Sie Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eintragen, um monatlich mehr Netto zu haben.
Sachbezüge nutzen
Steuerfreie Sachbezüge wie Jobticket, Firmenwagen oder Essenszuschüsse erhöhen das Netto ohne Mehrkosten für den Arbeitgeber.
Altersvorsorge fördern
Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente reduzieren die Steuerlast und erhöhen indirekt das verfügbare Einkommen.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt keine professionelle Beratung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen. Die tatsächliche Gehaltsabrechnung kann aufgrund individueller Faktoren abweichen.
Datenquelle: Berechnungen basieren auf den aktuellen Bestimmungen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts sowie den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit.
Stand: Juni 2025 | Gültig für: Abrechnungsjahr 2025
Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com
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