Homeoffice Abschreibung Rechner 2025

Berechnen Sie die Abschreibung Ihrer Homeoffice Büroausstattung. Computer, Möbel, Technik - AfA-Rechner für die Steuererklärung optimiert.

Geräte-/Ausstattungsinformationen

Wählen Sie die passende Kategorie für Ihr Arbeitsmittel
Genaue Bezeichnung des Geräts oder der Ausstattung
Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer (bei Privatpersonen)
Datum des Kaufs oder der ersten Nutzung

Abschreibungseinstellungen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle (wird automatisch gesetzt)
Lineare Abschreibung ist der Standard für die meisten Gegenstände
Prozentsatz der beruflichen Nutzung (100% = ausschließlich beruflich)
Jahr für das die Abschreibung berechnet werden soll

Besondere Umstände

Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Methode für die Berechnung im Anschaffungsjahr
Erwarteter Restwert am Ende der Nutzungsdauer (meist 0€)

So funktioniert die Abschreibung

1

Anschaffungskosten ermitteln

Sammeln Sie alle Kaufbelege und ermitteln Sie die Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten.

2

Nutzungsdauer bestimmen

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird nach der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums festgelegt.

3

Abschreibung berechnen

Teilen Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer und berücksichtigen Sie den beruflichen Nutzungsanteil.

4

Steuerlich absetzen

Tragen Sie die jährliche Abschreibung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in die Steuererklärung ein.

Abschreibungsdauer nach Kategorien

Computer & Laptops

Nutzungsdauer: 3 Jahre

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Beispiele:

  • Desktop-Computer und Workstations
  • Laptops und Notebooks
  • Tablets (beruflich genutzt)
  • Server und NAS-Systeme

Bei Anschaffungskosten über 800€ ist eine Abschreibung über 3 Jahre erforderlich.

Monitore & Bildschirme

Nutzungsdauer: 3 Jahre

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Beispiele:

  • Computer-Monitore aller Größen
  • Ultrawide und Gaming-Monitore
  • Grafik-Tablets mit Display
  • Beamer und Projektoren

Monitore werden wie Computer-Hardware behandelt.

Drucker & Scanner

Nutzungsdauer: 3 Jahre

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Beispiele:

  • Tintenstrahldrucker
  • Laserdrucker
  • Multifunktionsgeräte
  • Scanner und Dokumentenscanner

Büromaschinen haben eine Nutzungsdauer von 3 Jahren.

Büromöbel

Nutzungsdauer: 13 Jahre

Jährliche Abschreibung: 7,69%

Beispiele:

  • Schreibtische und Bürotische
  • Bürostühle und Sessel
  • Regale und Schränke
  • Stehpulte und ergonomische Möbel

Büromöbel haben eine längere Nutzungsdauer von 13 Jahren.

Software & Lizenzen

Nutzungsdauer: 3 Jahre

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Beispiele:

  • Microsoft Office und Adobe Creative Suite
  • Professionelle Software-Lizenzen
  • Betriebssysteme
  • Antivirus und Sicherheitssoftware

Software wird wie Computer-Hardware abgeschrieben.

Smartphones & Tablets

Nutzungsdauer: 3 Jahre

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Beispiele:

  • Geschäfts-Smartphones
  • Tablets für berufliche Nutzung
  • Smartwatches (beruflich)
  • E-Reader für Fachliteratur

Bei gemischter Nutzung nur den beruflichen Anteil abschreiben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Sofortabschreibung

Anschaffungskosten: Bis 800€ (netto: 672,27€)

Abschreibung: 100% im Jahr der Anschaffung

Vorteile:

  • Sofortige steuerliche Entlastung
  • Keine mehrjährige Abschreibung
  • Einfache Buchführung
  • Keine Aufbewahrung über Jahre

Ideal für kleinere Anschaffungen wie Zubehör, kleine Geräte etc.

Sammelposten

Anschaffungskosten: 250€ bis 800€

Abschreibung: 20% über 5 Jahre

Besonderheiten:

  • Alternative zur Sofortabschreibung
  • Gleichmäßige Verteilung über 5 Jahre
  • Wahlrecht zwischen Methoden
  • Einmal gewählt, für alle GWG bindend

Meist weniger vorteilhaft als die Sofortabschreibung.

Normale Abschreibung

Anschaffungskosten: Über 800€

Abschreibung: Nach AfA-Tabelle über Nutzungsdauer

Eigenschaften:

  • Abschreibung über mehrere Jahre
  • Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle
  • Führung eines Anlagenverzeichnisses
  • Anteilige Abschreibung im ersten Jahr

Für alle höherwertigen Anschaffungen verpflichtend.

Entscheidungshilfe GWG-Behandlung

Anschaffungskosten
Empfohlene Behandlung
Steuerlicher Vorteil
Bis 250€
Sofortabschreibung
Sofortige Entlastung
250€ - 800€
Sofortabschreibung
Meist vorteilhafter
Über 800€
Normale Abschreibung
Verteilung über Jahre

Häufig gestellte Fragen

Die Abschreibung (AfA) berechnen Sie, indem Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer teilen. Computer: 3 Jahre (33,33% pro Jahr), Möbel: 13 Jahre (7,69% pro Jahr), Software: 3 Jahre. Bei gemischter Nutzung multiplizieren Sie mit dem beruflichen Nutzungsanteil. Beispiel: Laptop für 2.400€, 80% beruflich = 2.400€ × 80% ÷ 3 Jahre = 640€ pro Jahr.

Abschreibbar sind alle beruflich genutzten Arbeitsmittel über 800€ (GWG-Grenze): Computer, Laptops, Monitore, Drucker, Büromöbel, Software, Smartphones und andere Technik. Gegenstände unter 800€ können sofort abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung ist nur der berufliche Anteil abschreibbar.

Die GWG-Grenze (Geringwertige Wirtschaftsgüter) liegt bei 800€ brutto. Gegenstände bis 800€ können sofort zu 100% abgeschrieben werden. Gegenstände über 800€ müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für GWG zwischen 250€ und 800€ gibt es alternativ die Sammelposten-Abschreibung über 5 Jahre mit 20% jährlich.

Die Nutzungsdauer richtet sich nach der AfA-Tabelle: Computer und Software 3 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Drucker und Büromaschinen 3 Jahre, Smartphones 3 Jahre. Diese Werte sind vom Bundesfinanzministerium festgelegt und steuerlich anerkannt. Eine kürzere Nutzungsdauer ist nur bei Nachweis außergewöhnlicher Umstände möglich.

Ja, auch gebrauchte Geräte können abgeschrieben werden. Maßgeblich sind die Anschaffungskosten (Kaufpreis) und die Restnutzungsdauer. Bei einem 1 Jahr alten Computer mit 3 Jahren Gesamtnutzungsdauer bleiben noch 2 Jahre Abschreibung. Die Abschreibung erfolgt über die verbleibende Nutzungsdauer, mindestens aber über 1 Jahr.

Bei gemischter Nutzung können Sie nur den beruflichen Anteil abschreiben. Schätzen Sie den beruflichen Nutzungsanteil realistisch (z.B. 70% beruflich, 30% privat). Führen Sie ein Fahrtenbuch oder Nutzungsprotokoll als Nachweis. Bei überwiegend beruflicher Nutzung (>90%) ist eine vollständige Abschreibung möglich. Der private Nutzungsanteil muss ggf. als geldwerter Vorteil versteuert werden.