Homeoffice Abschreibung Rechner 2025
Berechnen Sie die Abschreibung Ihrer Homeoffice Büroausstattung. Computer, Möbel, Technik - AfA-Rechner für die Steuererklärung optimiert.
So funktioniert die Abschreibung
Anschaffungskosten ermitteln
Sammeln Sie alle Kaufbelege und ermitteln Sie die Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten.
Nutzungsdauer bestimmen
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird nach der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums festgelegt.
Abschreibung berechnen
Teilen Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer und berücksichtigen Sie den beruflichen Nutzungsanteil.
Steuerlich absetzen
Tragen Sie die jährliche Abschreibung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in die Steuererklärung ein.
Abschreibungsdauer nach Kategorien
Computer & Laptops
Nutzungsdauer: 3 Jahre
Jährliche Abschreibung: 33,33%
Beispiele:
- Desktop-Computer und Workstations
- Laptops und Notebooks
- Tablets (beruflich genutzt)
- Server und NAS-Systeme
Bei Anschaffungskosten über 800€ ist eine Abschreibung über 3 Jahre erforderlich.
Monitore & Bildschirme
Nutzungsdauer: 3 Jahre
Jährliche Abschreibung: 33,33%
Beispiele:
- Computer-Monitore aller Größen
- Ultrawide und Gaming-Monitore
- Grafik-Tablets mit Display
- Beamer und Projektoren
Monitore werden wie Computer-Hardware behandelt.
Drucker & Scanner
Nutzungsdauer: 3 Jahre
Jährliche Abschreibung: 33,33%
Beispiele:
- Tintenstrahldrucker
- Laserdrucker
- Multifunktionsgeräte
- Scanner und Dokumentenscanner
Büromaschinen haben eine Nutzungsdauer von 3 Jahren.
Büromöbel
Nutzungsdauer: 13 Jahre
Jährliche Abschreibung: 7,69%
Beispiele:
- Schreibtische und Bürotische
- Bürostühle und Sessel
- Regale und Schränke
- Stehpulte und ergonomische Möbel
Büromöbel haben eine längere Nutzungsdauer von 13 Jahren.
Software & Lizenzen
Nutzungsdauer: 3 Jahre
Jährliche Abschreibung: 33,33%
Beispiele:
- Microsoft Office und Adobe Creative Suite
- Professionelle Software-Lizenzen
- Betriebssysteme
- Antivirus und Sicherheitssoftware
Software wird wie Computer-Hardware abgeschrieben.
Smartphones & Tablets
Nutzungsdauer: 3 Jahre
Jährliche Abschreibung: 33,33%
Beispiele:
- Geschäfts-Smartphones
- Tablets für berufliche Nutzung
- Smartwatches (beruflich)
- E-Reader für Fachliteratur
Bei gemischter Nutzung nur den beruflichen Anteil abschreiben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Sofortabschreibung
Anschaffungskosten: Bis 800€ (netto: 672,27€)
Abschreibung: 100% im Jahr der Anschaffung
Vorteile:
- Sofortige steuerliche Entlastung
- Keine mehrjährige Abschreibung
- Einfache Buchführung
- Keine Aufbewahrung über Jahre
Ideal für kleinere Anschaffungen wie Zubehör, kleine Geräte etc.
Sammelposten
Anschaffungskosten: 250€ bis 800€
Abschreibung: 20% über 5 Jahre
Besonderheiten:
- Alternative zur Sofortabschreibung
- Gleichmäßige Verteilung über 5 Jahre
- Wahlrecht zwischen Methoden
- Einmal gewählt, für alle GWG bindend
Meist weniger vorteilhaft als die Sofortabschreibung.
Normale Abschreibung
Anschaffungskosten: Über 800€
Abschreibung: Nach AfA-Tabelle über Nutzungsdauer
Eigenschaften:
- Abschreibung über mehrere Jahre
- Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle
- Führung eines Anlagenverzeichnisses
- Anteilige Abschreibung im ersten Jahr
Für alle höherwertigen Anschaffungen verpflichtend.
Entscheidungshilfe GWG-Behandlung
Häufig gestellte Fragen
Die Abschreibung (AfA) berechnen Sie, indem Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer teilen. Computer: 3 Jahre (33,33% pro Jahr), Möbel: 13 Jahre (7,69% pro Jahr), Software: 3 Jahre. Bei gemischter Nutzung multiplizieren Sie mit dem beruflichen Nutzungsanteil. Beispiel: Laptop für 2.400€, 80% beruflich = 2.400€ × 80% ÷ 3 Jahre = 640€ pro Jahr.
Abschreibbar sind alle beruflich genutzten Arbeitsmittel über 800€ (GWG-Grenze): Computer, Laptops, Monitore, Drucker, Büromöbel, Software, Smartphones und andere Technik. Gegenstände unter 800€ können sofort abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung ist nur der berufliche Anteil abschreibbar.
Die GWG-Grenze (Geringwertige Wirtschaftsgüter) liegt bei 800€ brutto. Gegenstände bis 800€ können sofort zu 100% abgeschrieben werden. Gegenstände über 800€ müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für GWG zwischen 250€ und 800€ gibt es alternativ die Sammelposten-Abschreibung über 5 Jahre mit 20% jährlich.
Die Nutzungsdauer richtet sich nach der AfA-Tabelle: Computer und Software 3 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Drucker und Büromaschinen 3 Jahre, Smartphones 3 Jahre. Diese Werte sind vom Bundesfinanzministerium festgelegt und steuerlich anerkannt. Eine kürzere Nutzungsdauer ist nur bei Nachweis außergewöhnlicher Umstände möglich.
Ja, auch gebrauchte Geräte können abgeschrieben werden. Maßgeblich sind die Anschaffungskosten (Kaufpreis) und die Restnutzungsdauer. Bei einem 1 Jahr alten Computer mit 3 Jahren Gesamtnutzungsdauer bleiben noch 2 Jahre Abschreibung. Die Abschreibung erfolgt über die verbleibende Nutzungsdauer, mindestens aber über 1 Jahr.
Bei gemischter Nutzung können Sie nur den beruflichen Anteil abschreiben. Schätzen Sie den beruflichen Nutzungsanteil realistisch (z.B. 70% beruflich, 30% privat). Führen Sie ein Fahrtenbuch oder Nutzungsprotokoll als Nachweis. Bei überwiegend beruflicher Nutzung (>90%) ist eine vollständige Abschreibung möglich. Der private Nutzungsanteil muss ggf. als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine professionelle steuerliche Beratung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen. Steuergesetze können sich ändern und individuelle Umstände können abweichen.
Datenquelle: AfA-Tabellen und Nutzungsdauern basieren auf den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. GWG-Grenzen entsprechen der aktuellen Rechtslage.
Steuerliche Hinweise: Für steuerliche Fragen konsultieren Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt. Die Rechtsprechung kann sich ändern.
Stand: Juni 2025 | Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com
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