Teilzeit Homeoffice Rechner 2025
Berechnen Sie als Teilzeitbeschäftigter Ihre Homeoffice-Pauschale 2025. Optimale Steuerersparnis für Teilzeitmitarbeiter und Minijobber.
So funktioniert die Teilzeit Homeoffice-Berechnung
Beschäftigungsart angeben
Wählen Sie Ihre Beschäftigungsart: Teilzeit, Minijob, Midijob oder Werkstudent.
Arbeitszeiten erfassen
Geben Sie Ihre wöchentlichen Stunden und Homeoffice-Tage an.
Zeitraum definieren
Bestimmen Sie den Berechnungszeitraum: ganzes Jahr oder spezifische Monate.
Optimale Pauschale erhalten
Erhalten Sie Ihre maximale Homeoffice-Pauschale und Steuerersparnis.
Homeoffice-Pauschale nach Beschäftigungsart
Teilzeitbeschäftigte
Arbeitszeit: Weniger als Vollzeit (meist 15-35 Stunden/Woche)
Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag, max. 720€/Jahr
Besonderheiten:
- Pauschale gilt unabhängig von täglicher Arbeitszeit
- Auch bei wenigen Stunden pro Tag anwendbar
- Kombinierbar mit Fahrtkosten für Bürotage
- Anteilige Urlaubstage berücksichtigen
Ideal für regelmäßige Teilzeitarbeit im Homeoffice.
Minijobber (450€/520€-Job)
Einkommen: Bis 520€ pro Monat (2025)
Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag, max. 720€/Jahr
Besonderheiten:
- Steuererklärung oft freiwillig
- Pauschale kann Steuererklärung lohnenswert machen
- Keine Sozialversicherungspflicht
- Einfache Anwendung der Pauschale
Auch bei geringen Einkommen steuerlich vorteilhaft.
Midijobber (520€-2000€)
Einkommen: 520€ bis 2000€ pro Monat
Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag, max. 720€/Jahr
Besonderheiten:
- Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge
- Steuererklärung meist vorteilhaft
- Höhere Steuerersparnis möglich
- Gleitzone-Regelung beachten
Optimale Balance zwischen Einkommen und Abgaben.
Werkstudent
Status: Student mit Nebenjob (max. 20h/Woche)
Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag, max. 720€/Jahr
Besonderheiten:
- Studentenstatus bleibt erhalten
- Keine Kranken-/Pflegeversicherung
- Steuererklärung oft mit Rückerstattung
- Flexible Arbeitszeiten möglich
Perfekt für studierende Homeoffice-Arbeiter.
Zeitmanagement für Teilzeitbeschäftigte
Arbeitszeit-Planung
Planen Sie Ihre Homeoffice-Tage strategisch. Nutzen Sie die vollen 120 Tage für maximale Steuerersparnis.
Flexible Gestaltung
Teilzeitarbeit bietet Flexibilität. Nutzen Sie diese für optimale Work-Life-Balance im Homeoffice.
Dokumentation
Führen Sie ein Arbeitstagebuch für Ihre Homeoffice-Tage. Das erleichtert die Steuererklärung.
Team-Koordination
Stimmen Sie Ihre Homeoffice-Tage mit dem Team ab für optimale Zusammenarbeit.
Effizienz steigern
Nutzen Sie die gesparte Pendelzeit für produktivere Arbeit oder persönliche Weiterbildung.
Work-Life-Balance
Schaffen Sie klare Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit, besonders bei Teilzeitarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Teilzeitbeschäftigte können die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag nutzen, maximal 120 Tage pro Jahr (720 Euro). Die Pauschale gilt unabhängig von der täglichen Arbeitszeit - auch bei nur wenigen Stunden pro Tag.
Ja, auch Minijobber können die Homeoffice-Pauschale nutzen, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Bei geringen Einkommen kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen, um die Pauschale geltend zu machen und Steuern zurückzuerhalten.
Die Homeoffice-Pauschale wird pro Tag berechnet, an dem Sie überwiegend im Homeoffice arbeiten. Auch bei unregelmäßigen Arbeitszeiten oder wechselnden Wochenstunden zählt jeder Homeoffice-Tag mit 6 Euro, solange der Schwerpunkt der Arbeit zu Hause liegt.
Ja, Sie können die Homeoffice-Pauschale mit Fahrtkosten für Ihre Bürotage kombinieren. Für jeden Tag im Büro können Sie die Entfernungspauschale (0,30€/km) ansetzen. Die Kombination beider Pauschalen ist ausdrücklich erlaubt.
Führen Sie ein einfaches Arbeitstagebuch mit Datum, Arbeitsort und Arbeitszeiten. Bei Teilzeitarbeit ist besonders wichtig zu dokumentieren, welche Tage Sie im Homeoffice und welche im Büro verbracht haben. Digitale Kalender oder Apps können dabei helfen.
Oft ja! Auch bei geringen Einkommen können Sie durch die Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten und andere Werbungskosten Steuern zurückerhalten. Besonders bei Steuerklasse V oder VI ist eine Steuererklärung meist vorteilhaft.
Steuervorteile für Teilzeitbeschäftigte
Homeoffice-Pauschale
6€ pro Homeoffice-Tag, maximal 720€ pro Jahr. Einfach anzuwenden und gut mit anderen Werbungskosten kombinierbar.
Fahrtkosten
0,30€ pro Kilometer für Bürotage. Bei Teilzeitarbeit oft erhebliche Einsparungen durch weniger Fahrten.
Arbeitsmittel
Computer, Büromöbel, Fachliteratur - auch bei Teilzeitarbeit voll absetzbar, wenn beruflich genutzt.
Fortbildungskosten
Kurse, Seminare, Fachliteratur - investieren Sie in Ihre berufliche Entwicklung und sparen dabei Steuern.
Kommunikationskosten
Anteilige Telefon- und Internetkosten für berufliche Nutzung im Homeoffice absetzbar.
Kinderbetreuung
Besonders für Teilzeitbeschäftigte relevant: Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar.
Rechtliche Voraussetzungen
Arbeitsplatz-Anforderungen
Ort: Häusliche Wohnung oder Haus
Ausstattung: Arbeitsplatz für berufliche Tätigkeit
Mindestanforderungen:
- Computer/Laptop für die Arbeit
- Internetanschluss
- Ruhiger Arbeitsplatz
- Ausreichende Beleuchtung
Kein separates Arbeitszimmer erforderlich.
Berufliche Tätigkeit
Umfang: Überwiegend berufliche Tätigkeit am Tag
Dauer: Unabhängig von Stundenzahl
Tätigkeiten:
- Alle beruflichen Aufgaben
- E-Mails und Telefonate
- Videokonferenzen
- Dokumentenbearbeitung
Auch bei Teilzeitarbeit voll anwendbar.
Nachweis und Dokumentation
Erforderlich: Glaubhafte Darlegung
Empfohlen: Arbeitstagebuch
Nachweise:
- Arbeitszeiten-Aufzeichnung
- E-Mail-Verkehr
- Kalendereinträge
- Arbeitsverträge
Bei Teilzeitarbeit besonders wichtig.
Grenzen und Besonderheiten
Maximum: 120 Tage pro Jahr
Teilzeitbesonderheiten:
- Pauschale gilt auch bei wenigen Stunden
- Kombinierbar mit Fahrtkosten
- Anteilige Urlaubstage beachten
- Mehrere Jobs möglich
Flexible Anwendung bei Teilzeitarbeit.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine professionelle steuerliche Beratung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen. Steuergesetze können sich ändern.
Datenquelle: Berechnungen basieren auf den aktuellen Bestimmungen zur Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG.
Teilzeitbesonderheiten: Bei Teilzeitbeschäftigung können besondere Regelungen gelten. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater.
Stand: Juni 2025 | Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com
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