Homeoffice Raumanteil Rechner 2025

Berechnen Sie den Raumanteil Ihres Homeoffice für die Steuererklärung. Präzise Flächenberechnung für häusliches Arbeitszimmer.

Raumangaben

Länge des Raumes in Metern (mit Dezimalstellen möglich)
Breite des Raumes in Metern (mit Dezimalstellen möglich)
Alternative: Geben Sie die Raumfläche direkt ein (überschreibt Länge × Breite)

Wohnungsangaben

Gesamte Wohnfläche der Wohnung/des Hauses in Quadratmetern
Art der Immobilie für bessere Beratung

Nutzungsdetails

Prozentsatz der beruflichen Nutzung (100% = ausschließlich beruflich)
Anzahl der Homeoffice-Arbeitstage (optional für zusätzliche Informationen)

So funktioniert die Raumanteil-Berechnung

1

Raumfläche ermitteln

Messen Sie Länge und Breite Ihres Arbeitszimmers oder geben Sie die bekannte Fläche direkt ein.

2

Gesamtwohnfläche bestimmen

Ermitteln Sie die Gesamtwohnfläche aller beheizten Räume Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

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Prozentsatz berechnen

Der Raumanteil ergibt sich aus: (Arbeitszimmerfläche ÷ Gesamtwohnfläche) × 100

4

Für Steuererklärung nutzen

Verwenden Sie den berechneten Prozentsatz für die anteilige Kostenabrechnung in Ihrer Steuererklärung.

Anleitung zum korrekten Messen

Arbeitszimmer vermessen

  • Messen Sie die Innenwände des Raumes
  • Berücksichtigen Sie keine Wandstärken
  • Bei unregelmäßigen Räumen: Teilen Sie in Rechtecke auf
  • Nischen und Erker separat messen und addieren
  • Schrägen: Nur Bereiche mit mind. 1,50m Höhe zählen

Gesamtwohnfläche bestimmen

  • Alle beheizten Wohnräume einbeziehen
  • Küche, Bad, Flur und Abstellräume zählen dazu
  • Balkone und Terrassen: 25% der Fläche (bis 50% bei Wintergärten)
  • Keller und Dachboden: Nur wenn beheizt und ausgebaut
  • Garagen und Carports zählen nicht zur Wohnfläche

Besondere Räume

  • Hobbyräume: Nur bei gelegentlicher beruflicher Nutzung
  • Gästezimmer: Vollständig zur Wohnfläche
  • Wintergarten: Je nach Beheizung und Isolierung
  • Dachschrägen: Höhe über 2m = 100%, 1-2m = 50%
  • Galerie: Wenn begehbar und mind. 1,50m hoch

Häufige Messfehler vermeiden

  • Nicht die Außenmaße des Gebäudes verwenden
  • Wandstärken nicht zur Raumfläche rechnen
  • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag prüfen
  • Professionelle Vermessung bei Unsicherheit
  • Grundriss vom Architekten nutzen, wenn vorhanden

Steuerliche Auswirkungen des Raumanteils

Abzugsfähige Kosten

Der Raumanteil bestimmt, welcher Prozentsatz folgender Kosten steuerlich absetzbar ist:

  • Miete oder Abschreibung (bei Eigentum)
  • Nebenkosten (Wasser, Müll, Hausmeister)
  • Heizkosten
  • Stromkosten
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuer (bei Eigentum)
  • Renovierungskosten (anteilig)

Grenzen und Limits

Beachten Sie diese wichtigen Beschränkungen:

  • Separates Arbeitszimmer: Keine Begrenzung
  • Gemischt genutzter Raum: Max. 1.250€ pro Jahr
  • Arbeitsecke: Keine tatsächlichen Kosten absetzbar
  • Berufliche Veranlassung muss nachweisbar sein
  • Angemessenheit der Raumgröße prüfen

Erforderliche Nachweise

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten:

  • Grundriss oder Skizze der Wohnung
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Belege für Renovierungen
  • Nachweis der beruflichen Nutzung
  • Fotos des Arbeitszimmers

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Kleine Wohnung

Situation: 2-Zimmer-Wohnung, 55 qm

Arbeitszimmer: 12 qm (ehemaliges Schlafzimmer)

Berechnung: 12 ÷ 55 × 100 = 21,8%

Ergebnis: 21,8% aller Wohnkosten sind absetzbar

Beispiel 2: Einfamilienhaus

Situation: Einfamilienhaus, 140 qm Wohnfläche

Arbeitszimmer: 18 qm (separater Raum)

Berechnung: 18 ÷ 140 × 100 = 12,9%

Ergebnis: 12,9% aller Hauskosten sind absetzbar

Beispiel 3: Arbeitsecke

Situation: Arbeitsplatz im Wohnzimmer

Arbeitsbereich: 6 qm von 25 qm Wohnzimmer

Berechnung: Nicht relevant

Ergebnis: Nur Homeoffice-Pauschale möglich (6€/Tag)

Beispiel 4: Gemischte Nutzung

Situation: Gästezimmer mit Arbeitsplatz, 80 qm Wohnung

Raum: 15 qm, 60% beruflich genutzt

Berechnung: 15 ÷ 80 × 100 × 0,6 = 11,3%

Ergebnis: 11,3% der Kosten, max. 1.250€/Jahr

Häufig gestellte Fragen

Der Raumanteil berechnet sich aus der Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch die Gesamtwohnfläche, multipliziert mit 100 für den Prozentsatz. Beispiel: 15 qm Arbeitszimmer ÷ 75 qm Wohnung × 100 = 20%.

Zur Gesamtwohnfläche zählen alle beheizten Wohnräume, Küche, Bad, Flur und Abstellräume. Balkone werden zu 25% angerechnet. Keller, Dachboden und Garagen zählen nur, wenn sie beheizt und als Wohnraum ausgebaut sind.

Nein, der Raumanteil bleibt konstant, solange sich die Raumaufteilung nicht ändert. Bei Umzug, Renovierung oder Änderung der Raumnutzung müssen Sie neu berechnen.

Nein, der Raumanteil basiert ausschließlich auf der Flächenverteilung, nicht auf der Arbeitszeit. Die Nutzungsintensität können Sie separat als Prozentsatz der beruflichen Nutzung angeben.

Teilen Sie unregelmäßige Räume in Rechtecke und Dreiecke auf, berechnen Sie die Teilflächen einzeln und addieren Sie diese. Bei Dachschrägen zählen nur Bereiche mit mindestens 1,50m Höhe voll.

Die Flächenangaben sollten auf eine Dezimalstelle genau sein. Bei größeren Abweichungen kann das Finanzamt Nachweise verlangen. Nutzen Sie professionelle Grundrisse oder messen Sie sorgfältig nach.