Deutsche Einkommensteuer Rechner 2025
Berechnen Sie Ihre deutsche Einkommensteuer 2025. Inklusive Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle Steuerklassen.
So funktioniert die deutsche Einkommensteuer
Zu versteuerndes Einkommen ermitteln
Jahresbruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Einkommensteuer berechnen
Progressive Besteuerung von 14% bis 45% je nach Einkommenshöhe nach der Grundtabelle.
Solidaritätszuschlag addieren
5,5% der Einkommensteuer ab bestimmten Einkommensgrenzen (Freigrenze beachten).
Kirchensteuer berechnen
8% oder 9% der Einkommensteuer je nach Bundesland und Konfessionszugehörigkeit.
Deutsche Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse I
Für: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
Grundfreibetrag: 11.784€ (2025)
Besonderheiten: Standard-Steuerklasse für Alleinstehende
- Keine besonderen Freibeträge
- Werbungskostenpauschale: 1.230€
- Sonderausgabenpauschale: 36€
Steuerklasse II
Für: Alleinerziehende
Grundfreibetrag: 11.784€ (2025)
Besonderheiten: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Entlastungsbetrag: 4.260€ (1. Kind)
- Zusätzlich: 240€ je weiterem Kind
- Voraussetzung: Kind im Haushalt
Steuerklasse III
Für: Verheiratete (höheres Einkommen)
Grundfreibetrag: 23.568€ (2025)
Besonderheiten: Günstigste Steuerklasse
- Doppelter Grundfreibetrag
- Partner muss Klasse V wählen
- Optimal bei großem Einkommensunterschied
Steuerklasse IV
Für: Verheiratete (ähnliches Einkommen)
Grundfreibetrag: 11.784€ (2025)
Besonderheiten: Beide Partner Klasse IV
- Faktor-Verfahren möglich
- Optimal bei ähnlichen Einkommen
- Automatische Zuordnung bei Heirat
Steuerklasse V
Für: Verheiratete (niedrigeres Einkommen)
Grundfreibetrag: 0€
Besonderheiten: Hohe Steuerbelastung
- Kein Grundfreibetrag
- Partner muss Klasse III wählen
- Ausgleich über Steuererklärung
Steuerklasse VI
Für: Zweitjob, Nebentätigkeit
Grundfreibetrag: 0€
Besonderheiten: Höchste Steuerbelastung
- Keine Freibeträge
- Ab dem ersten Euro steuerpflichtig
- Für alle weiteren Arbeitsverhältnisse
Steuersätze und Progressionszonen 2025
Nullzone
Einkommen: 0€ - 11.784€
Steuersatz: 0%
Beschreibung: Grundfreibetrag - keine Einkommensteuer
Eingangssteuersatz
Einkommen: 11.785€ - 17.005€
Steuersatz: 14% - 24%
Beschreibung: Erste Progressionszone
Erste Progressionszone
Einkommen: 17.006€ - 66.760€
Steuersatz: 24% - 42%
Beschreibung: Mittlere Einkommen
Spitzensteuersatz
Einkommen: 66.761€ - 277.825€
Steuersatz: 42%
Beschreibung: Proportionalzone
Reichensteuer
Einkommen: ab 277.826€
Steuersatz: 45%
Beschreibung: Höchster Steuersatz
Zusätzliche Abgaben
Solidaritätszuschlag
Satz: 5,5% der Einkommensteuer
Freigrenze: 16.956€ Einkommensteuer (Ledige)
Gleitzone: 16.956€ - 31.527€
Vollzahlung: ab 31.528€ Einkommensteuer
Der Solidaritätszuschlag wird nur noch von Spitzenverdienern gezahlt.
Kirchensteuer
Baden-Württemberg, Bayern: 8%
Übrige Bundesländer: 9%
Bemessungsgrundlage: Einkommensteuer
Kappungsgrenze: 2,75% - 3,5% des Einkommens
Nur für Mitglieder der Kirchen- oder Religionsgemeinschaften.
Abgeltungsteuer
Satz: 25% (plus Soli und ggf. Kirchensteuer)
Anwendung: Kapitalerträge
Freibetrag: 1.000€ (Ledige), 2.000€ (Verheiratete)
Alternative: Günstigerprüfung möglich
Separate Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen.
Häufig gestellte Fragen
Die deutsche Einkommensteuer wird progressiv berechnet. Der Steuersatz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen von 14% (Eingangssteuersatz) bis 45% (Spitzensteuersatz). Es gibt einen Grundfreibetrag von 11.784€ (2025), bis zu dem keine Steuer anfällt.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Spitzenverdiener. Es gibt eine Freigrenze bei 16.956€ Einkommensteuer (Ledige) und eine Gleitzone bis 31.527€. Erst darüber wird der volle Soli fällig.
Die Steuerklasse hängt von Ihrem Familienstand ab. Ledige haben Klasse I, Alleinerziehende Klasse II. Verheiratete können zwischen III/V (bei unterschiedlichen Einkommen) oder IV/IV (bei ähnlichen Einkommen) wählen. Für Zweitjobs gilt immer Klasse VI.
Die Kirchensteuer beträgt 8% der Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9% in den übrigen Bundesländern. Sie wird nur von Mitgliedern der Kirchen erhoben und ist durch eine Kappungsgrenze begrenzt.
Das zu versteuernde Einkommen ist das Jahresbruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge. Es ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.
Verheiratete können einmal jährlich bis zum 30. November ihre Steuerklassenkombination wechseln. Ein Wechsel ist auch bei Änderung der Lebensverhältnisse (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes) möglich.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der ersten steuerlichen Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen. Für verbindliche Steuerberatung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Datenquelle: Berechnungen basieren auf den aktuellen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Stand: Juni 2025 | Gültig für: Steuerjahr 2025
Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com
Steuerberechnung teilen
Teilen Sie Ihre Steuerberechnung mit Freunden und Kollegen