Homeoffice-Pauschale Rechner 2025
Berechnen Sie Ihre steuerliche Entlastung durch die Homeoffice-Pauschale. Bis zu 1.260€ jährlich nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG absetzen.
So funktioniert die Homeoffice-Pauschale
Arbeitstage zählen
Dokumentieren Sie alle Tage, an denen Sie im Homeoffice gearbeitet haben. Maximal 210 Tage pro Jahr sind anrechenbar.
Pauschale berechnen
Multiplizieren Sie Ihre Homeoffice-Tage mit 6 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Jahr.
In Steuererklärung eintragen
Tragen Sie den Betrag in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter "Homeoffice-Pauschale" ein.
Steuerersparnis erhalten
Die Pauschale reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und führt zu einer Steuererstattung.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die Homeoffice-Pauschale ist bundesweit einheitlich, aber andere steuerliche Aspekte variieren je nach Bundesland:
Bundesland | Kirchensteuer | Feiertage | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 8% | 12 | Niedrigste Kirchensteuer |
Bayern | 8% | 13 | Meiste Feiertage |
Berlin | 9% | 10 | Wenigste Feiertage |
Brandenburg | 9% | 11 | Standard |
Bremen | 9% | 10 | Stadtstaat |
Hamburg | 9% | 10 | Stadtstaat |
Hessen | 9% | 11 | Standard |
Mecklenburg-Vorpommern | 9% | 11 | Standard |
Niedersachsen | 9% | 10 | Standard |
Nordrhein-Westfalen | 9% | 11 | Bevölkerungsreichstes Land |
Rheinland-Pfalz | 9% | 11 | Standard |
Saarland | 9% | 12 | Standard |
Sachsen | 9% | 12 | Standard |
Sachsen-Anhalt | 9% | 11 | Standard |
Schleswig-Holstein | 9% | 10 | Standard |
Thüringen | 9% | 11 | Standard |
Hinweis: Die Kirchensteuer wird nur bei Kirchenmitgliedern erhoben. Feiertage können die Anzahl der möglichen Arbeitstage beeinflussen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, Sie müssen sich zwischen der Homeoffice-Pauschale und den tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entscheiden. Eine Kombination ist nicht möglich. Wählen Sie die für Sie günstigere Variante.
Die Homeoffice-Pauschale beträgt pauschal 6€ pro Tag (max. 1.260€/Jahr) ohne Nachweis. Ein häusliches Arbeitszimmer erfordert einen separaten Raum und detaillierte Kostennachweise, kann aber bei hohen Kosten günstiger sein.
Nein, für die Pauschale benötigen Sie keine Belege. Sie sollten jedoch dokumentieren, an welchen Tagen Sie im Homeoffice gearbeitet haben, falls das Finanzamt nachfragt.
Ja, die Homeoffice-Pauschale steht allen Arbeitnehmern zu, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Entscheidend ist nur, dass Sie tatsächlich im Homeoffice gearbeitet haben.
Die Pauschale ist auf 210 Arbeitstage pro Jahr begrenzt. Auch wenn Sie mehr Tage im Homeoffice arbeiten, können Sie maximal 1.260€ (210 × 6€) absetzen.
Ja, auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Homeoffice-Pauschale gibt es seit 2020. Sie können sie rückwirkend für die Jahre 2020-2024 beantragen, sofern die Steuererklärung noch nicht bestandskräftig ist oder Sie eine Änderung beantragen.
Entscheidend ist, dass Sie tatsächlich beruflich von zu Hause arbeiten. Eine offizielle Homeoffice-Regelung ist nicht zwingend erforderlich, aber die Tätigkeit muss beruflich veranlasst sein.
Wichtige Informationen zur Homeoffice-Pauschale
Gesetzliche Grundlage
Die Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG beträgt 6 Euro pro Arbeitstag im häuslichen Arbeitszimmer, maximal 1.260 Euro pro Kalenderjahr. Sie wurde 2020 eingeführt und ist bis mindestens 2025 gültig.
Voraussetzungen
Sie müssen tatsächlich beruflich von zu Hause arbeiten. Ein separater Raum ist nicht erforderlich. Die Pauschale kann alternativ zu den tatsächlichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
Steuerliche Wirkung
Die Homeoffice-Pauschale reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen als Werbungskosten. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab (14% bis 45% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Dokumentation
Führen Sie eine Liste der Homeoffice-Tage. Notieren Sie Datum und Art der Tätigkeit. Bei Kontrollen kann das Finanzamt diese Dokumentation anfordern.
Alternative: Häusliches Arbeitszimmer
Bei hohen tatsächlichen Kosten kann ein häusliches Arbeitszimmer günstiger sein. Voraussetzung: separater Raum, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
Kombination mit anderen Werbungskosten
Die Homeoffice-Pauschale wird zu anderen Werbungskosten addiert. Erst wenn die Summe den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€ übersteigt, wirkt sie sich steuermindernd aus.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der ersten steuerlichen Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen. Für verbindliche Steuerberatung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Datenquelle: Berechnungen basieren auf den aktuellen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Stand: Juni 2025 | Gültig für: Steuerjahr 2025
Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com
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