Homeoffice Ist-Kosten vs Pauschale Rechner 2025

Vergleichen Sie tatsächliche Homeoffice-Kosten mit der Pauschale. Finden Sie heraus, welche Abzugsmöglichkeit für Sie steuerlich günstiger ist.

Grunddaten

Anzahl der Tage, an denen Sie im Homeoffice gearbeitet haben
Die Art des Arbeitsplatzes bestimmt die Abzugsmöglichkeiten

Raum- und Immobilienangaben

Fläche des für die Arbeit genutzten Bereichs in Quadratmetern
Gesamte Wohnfläche der Wohnung/des Hauses
Prozentsatz der beruflichen Nutzung (100% bei ausschließlich beruflicher Nutzung)

Kostenangaben (jährlich)

Jährliche Kaltmiete oder Abschreibung bei Eigentum
Nebenkosten wie Wasser, Müll, Hausmeister etc.
Heizkosten für Gas, Öl, Fernwärme etc.
Stromkosten für Beleuchtung, Computer, Heizung etc.

So funktioniert der Vergleich

1

Homeoffice-Pauschale berechnen

6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage (1.260 Euro) pro Jahr nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG.

2

Tatsächliche Kosten ermitteln

Anteilige Miete, Nebenkosten, Heizung, Strom und weitere beruflich veranlasste Ausgaben.

3

Flächenanteil berechnen

Verhältnis der Arbeitsfläche zur Gesamtwohnfläche und berufliche Nutzungsintensität.

4

Optimale Variante wählen

Der Rechner zeigt Ihnen, welche Abzugsmöglichkeit die höhere Steuerersparnis bringt.

Voraussetzungen für tatsächliche Kosten

Separates Arbeitszimmer (100% abzugsfähig)

  • Ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche Nutzung
  • Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
  • Kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber verfügbar
  • Vollständige Abzugsfähigkeit aller anteiligen Kosten

Arbeitszimmer mit Privatnutzung (begrenzt abzugsfähig)

  • Teilweise private Nutzung des Raumes
  • Abzug nur bis 1.250 Euro pro Jahr
  • Anteilige Berechnung nach beruflicher Nutzung
  • Nachweis der beruflichen Veranlassung erforderlich

Arbeitsecke im Wohnraum (nicht abzugsfähig)

  • Kein separater Raum vorhanden
  • Arbeitsplatz in Wohn- oder Schlafzimmer
  • Keine Abzugsfähigkeit tatsächlicher Kosten
  • Nur Homeoffice-Pauschale möglich

Abzugsfähige Kostenarten

Raumkosten

  • Anteilige Miete oder Abschreibung
  • Nebenkosten (Wasser, Müll, Hausmeister)
  • Heizkosten
  • Stromkosten für Beleuchtung
  • Gebäudeversicherung (anteilig)
  • Grundsteuer (bei Eigentum)

Einrichtung & Ausstattung

  • Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl)
  • Computer und Laptop
  • Monitor, Tastatur, Maus
  • Drucker und Bürogeräte
  • Software und Lizenzen
  • Beleuchtung (Schreibtischlampe)

Laufende Kosten

  • Internet und Telefon (anteilig)
  • Büromaterial und Verbrauchsgüter
  • Wartung und Reparaturen
  • Reinigungskosten
  • Fachliteratur
  • Fortbildungskosten

Häufig gestellte Fragen

Tatsächliche Kosten lohnen sich meist bei einem separaten Arbeitszimmer mit hohen Miet- und Nebenkosten oder bei teurer Büroausstattung. Als Faustregel gilt: Bei Kosten über 1.260 Euro pro Jahr ist die tatsächliche Kostenabrechnung günstiger.

Sie können anteilige Miete, Nebenkosten, Heizung, Strom, Büromöbel, Computer, Software und weitere beruflich veranlasste Ausgaben absetzen. Der Anteil berechnet sich nach der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche.

Ja, Sie können jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie die Homeoffice-Pauschale oder tatsächliche Kosten geltend machen möchten. Sie müssen sich nicht dauerhaft festlegen.

Sie benötigen Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen für Büroausstattung, Stromrechnungen und einen Nachweis über die Raumaufteilung (z.B. Grundriss). Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf.

Bei teilweiser Privatnutzung ist der Abzug auf 1.250 Euro pro Jahr begrenzt. Sie müssen den beruflichen Nutzungsanteil nachweisen und entsprechend anteilig berechnen.

Nein, eine Arbeitsecke in einem Wohnraum berechtigt nicht zum Abzug tatsächlicher Kosten. In diesem Fall können Sie nur die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag nutzen.